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SG Mainz, 03.08.2006 - S 6 U 180/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses einer MdE bei bereits vor dem Versicherungsfall bestehender völliger Erwerbsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Ausschluss einer MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung bei bestehender Erwerbsunfähigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.06.1962 - 2 RU 159/61
Ausschluß der dauernden Erwerbsunfähigkeit eines Blinden
Auszug aus SG Mainz, 03.08.2006 - S 6 U 180/05
Auf die Entscheidung des BSG in BSGE 17, 160, 161 werde verwiesen und Bezug genommen.Begrifflich ausgeschlossen ist eine MdE jedoch dann, wenn bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls keine Erwerbsfähigkeit bestand, die gemindert werden könnte: Bestand nämlich bereits zuvor dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit, dann hatte der Versicherte bereits vor dem Versicherungsfall keine Möglichkeit, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Erwerb zu verschaffen (BSG, Urteil vom 29.06.1962 - 2 RU 159/61 - BSGE 17, 160; Urteil vom 24.02.1997 - 8 RU 58/76 - BSGE 43, 209; Urteil vom 17.03.1992 - 2 RU 20/91 - BSGE 70, 177).
Die völlige dauernde Erwerbsunfähigkeit ist nicht identisch mit der (früheren) Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern liegt erst dann vor, wenn die Fähigkeit fehlt, sich trotz Nutzung aller nach seinen Kenntnisse und Fähigkeiten gegebenen Arbeitsmöglichkeiten im gesamten Wirtschaftleben noch nennenswerten Verdienst zu erzielen (BSG, Urteil vom 29.06.1962 - 2 RU 159/61 - BSGE 17, 160, in dem dies für Blinde verneint wurde).
- BSG, 17.03.1992 - 2 RU 20/91
Bemessung der MdE durch die Unfallfolgen bei Eintritt unfallunabhängiger völliger …
Auszug aus SG Mainz, 03.08.2006 - S 6 U 180/05
Begrifflich ausgeschlossen ist eine MdE jedoch dann, wenn bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls keine Erwerbsfähigkeit bestand, die gemindert werden könnte: Bestand nämlich bereits zuvor dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit, dann hatte der Versicherte bereits vor dem Versicherungsfall keine Möglichkeit, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Erwerb zu verschaffen (BSG, Urteil vom 29.06.1962 - 2 RU 159/61 - BSGE 17, 160; Urteil vom 24.02.1997 - 8 RU 58/76 - BSGE 43, 209; Urteil vom 17.03.1992 - 2 RU 20/91 - BSGE 70, 177). - BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76
Verletztenrente - Dauernde völlige Erwerbstätigkeit - Verschlimmerung der …
Auszug aus SG Mainz, 03.08.2006 - S 6 U 180/05
Begrifflich ausgeschlossen ist eine MdE jedoch dann, wenn bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls keine Erwerbsfähigkeit bestand, die gemindert werden könnte: Bestand nämlich bereits zuvor dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit, dann hatte der Versicherte bereits vor dem Versicherungsfall keine Möglichkeit, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Erwerb zu verschaffen (BSG, Urteil vom 29.06.1962 - 2 RU 159/61 - BSGE 17, 160; Urteil vom 24.02.1997 - 8 RU 58/76 - BSGE 43, 209; Urteil vom 17.03.1992 - 2 RU 20/91 - BSGE 70, 177).